AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der Kessler & Söhne Württ. Eisenwerk GmbH & Co. KG

Allgemeines, Kundenkreis

Alle Bestellungen unserer Kunden unterliegen den Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Das Produktangebot im Onlineshop der Kessler & Söhne Württ. Eisenwerk GmbH & Co. KG richtet sich gleicher Maßen an Verbraucher und Unternehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen,

(i) ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(ii) ist ein Unternehmer ein gewerblicher, behördlicher oder selbständiger Besteller, wie Kindergärten, Krippen, Schulen, Horten, Heime, Praxen, Krankenhäuser, Behinderten-Einrichtungen und ähnliche Institutionen sowie (Sport)Vereine, aber auch juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 1 Geltung

(1) Unsere Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden über die von uns angebotenen Waren schließen.

(2) Unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

(3) Gegenüber Unternehmen gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss; Rechte an Unterlagen

(1) Unsere Angebote sind unverbindlich. Unsere Angaben über Eigenschaften der Ware, wie z.B. Muster, Zeichnungen, Oberflächenbeschaffenheit, Qualitäts- und Maßangaben, sowie Normen sind nur annähernd maßgebend (Rahmenangaben), es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder ausdrücklich garantiert wurden.

(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden die Annahme erklären oder zu fertigen beginnen.

(3) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die nicht als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

(4) Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, seine Bestellung nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung, die ihm im Rahmen der Bestellung mitgeteilt wird, zu widerrufen und die Ware zurückzusenden. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

(5) Bei Fertigung oder Lieferung nach Zeichnungen, Mustern oder Angaben des Bestellers haftet dieser für jede mögliche Verletzung von Schutzrechten Dritter sowie etwaiger Gesetzesverletzungen.

(6) Für Zeichnungen, Muster, Modelle oder Kostenvoranschläge behalten wir uns das Recht vor, die entstandenen Kosten zu berechnen, und zwar nach Maßgabe des Aufwandes. Konstruktionszeichnungen werden grundsätzlich nicht geliefert.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen; Aufrechnung; Zurückbehalt

(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Der Kaufpreis schließt Versandkosten, Verpackungsmaterial, Zölle und ähnliche Abgaben nicht mit ein. Die Kosten hierfür hat grundsätzlich der Kunde zu tragen.

(2) Mehrkosten, die durch nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers verursacht sind, gehen zu seinen Lasten; gleiches gilt für Mehrkosten, die durch einen verspäteten Abruf, nachträgliche Änderungen des Abrufs hinsichtlich Zeit oder Menge durch den Besteller verursacht sind. Dabei ist stets unsere Kalkulation maßgebend.

(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liefern wir gegen Vorauskasse oder gegen Rechnung. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns vorbehalten, Sie

bei Erst- und Folgebestellungen, in Abhängigkeit der Bonitätsprüfung und Bestellhöhe, gegebenenfalls gegen Vorauskasse beliefern.

(4) Folgende Bankverbindung steht für Sie bereit:

BW Bank: IBAN DE07 6005 0101 0002 4577 16

Zahlungen können durch Überweisung auf eines der oben genannten Bankkonten erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

(5) Die Annahme von Schecks oder Wechsel (erfolgt nur erfüllungshalber) werden von uns nicht akzeptiert.

(6) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(i) Bei späteren Zahlungen können wir unter Vorbehalt der Geltendmachung aller Rechte bei Kunden, die Unternehmer sind, Zinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen. Kommen Sie als Verbraucher in Zahlungsverzug, sind wir zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechtigt.

(ii) Für jede Mahnung können wir Bearbeitungsgebühren in Höhe von    10,00€ berechnen.

(iii) Rechnungen und Mahnungen werden maschinell erstellt, sie können dem Kunden per Brief, Telefax oder E-Mail zugesandt oder persönlich übergeben werden.

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

(8) Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Wir haben keinen Mindestbestellwert.

(2) Aufträge werden von uns schriftlich bestätigt. Die Lieferzeit wird im Bestellprozess angeben und gilt für Lieferungen nach Deutschland. Wenn Sie bei uns im Rahmen einer Bestellung mehrere Artikel bestellen, für die unterschiedlichen Lieferfristen gelten, versenden wir die Ware je nach Verfügbarkeit in mehreren Teilversendungen, für die die beim jeweiligen Artikel angegebenen Lieferzeiten gelten. Liefertage sind Werktage ohne Samstage.

(3) Angaben zu Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn Liefertermin oder –frist wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Der Beginn der von uns angegeben Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.

(4) Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach der Erteilung des Zahlungsauftragsan das überweisende Kreditinstitut bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsabschluss zu laufen und endet mit Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

(5) Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streiks, behördlichen Maßnahmen, in Fällen höherer Gewalt und dergleichen, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

(6) Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

(7) Ist die Ware auf absehbare Zeit nicht verfügbar, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Im Falle eines Rücktritts werden wir dem Kunden seine an uns geleistete Zahlung unverzüglich erstatten.

(8) Wir sind zur Teillieferungen von in einer Bestellung erfassten, getrennt nutzbaren Produkten berechtigt.

§ 5 Versand, Versicherung und Gefahrübergang

(1) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung ab Werk, Stuttgart, vereinbart. Gegenüber Unternehmen geht die Gefahr mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Gegenüber Unternehmen haften wir nicht für Transportschäden. Bei Erkennen von Schäden an der Verpackung (Transportschäden) hat der Kunde bei Annahme der Ware vom Transportunternehmer die Beschädigung bescheinigen zu lassen. Ohne diese Aufnahme leisten die Transportunternehmen keinen Schadensersatz.

§ 6 Aufbau und Montage

(1) Unsere Produkte sind für die Selbstmontage kalkuliert. Die Auslieferung erfolgt teilweise zerlegt oder teilmontiert. Die gebrauchsfertige Montage gehört nicht zum Lieferumfang.

(2) Sollte die Selbstmontage nicht möglich sein (z.B. fehlende Bodenbeläge am Aufstellort) sondern die Montage von unseren Monteuren durchgeführt werden müssen, berechnen wir dem Kunden die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten z.B. für Anfahrtszeiten, zusätzliches Personal o.Ä..

§ 7 Gewährleistung und Haftung für Mängel

(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Kunde kann von uns zunächst Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen.

Ist der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen.

Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

(2) Der Kunde hat die Ware und die Unversehrtheit des Verpackungsmaterials und der Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht sofort bei Lieferung angezeigt wird. Die Mangelanzeige hat gegenüber dem Lieferanten zu erfolgen und ist von diesem zu bestätigen. Spätere Mangelanzeigen werden nicht akzeptiert, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel schon bei Lieferung vorhanden war.

 (3) Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers oder mit von ihm bereitgestellten Material zu produzieren und/oder zu liefern haben, übernimmt der Besteller alleine das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.

(4) Für Sachmängel, die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Besteller oder Dritte, übliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung entstehen, stehen wir ebenso wenig ein, wie für die Folgen unsachgemäßer und ohne unsere Einwilligung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Bestellers oder Dritter. Gleiches gilt für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit nur unerheblich mindern.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelsprüche bei der Lieferung neuer Sachen beträgt zwei Jahre, bei der Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.

§ 8 Haftung für Schäden

(1) Wir haften nicht für einfache Fahrlässigkeit und haften nur auf vorhersehbare Schäden. Mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden ersetzen wir nur, soweit diese bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Produkte typischerweise zu erwarten sind.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für uns und unsere Erfüllungsgehilfen, nicht jedoch im Falle einer Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichem Verhalten, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und uneingeschränkt wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.

(2) Für die Verjährung für alle Ansprüche, die nicht der Verjährung wegen eines Mangels unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(4) Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Verbraucher die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Unternehmer unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Unternehmer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Erziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei der Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihre Umbildung oder ihre Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Unternehmer um mehr als 20% so haben wir auf Verlagen des Unternehmers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§ 11 Gewerbliche Schutzrechte

(1) Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm ggf. vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. Wir sind dem Besteller gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung für uns, so hat der Besteller uns bei Regressansprüchen schadlos zu halten.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte gerügt wird.

(3) Wir bleiben Inhaber aller Urheber- und Verwertungsrechte an den dem Besteller im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Werkplänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen, welche durch uns angefertigt wurden. Sie dürfen ohne Genehmigung durch uns Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Besteller verwertet werden. Auf Aufforderung durch uns, sind diese komplett inkl. aller Kopien an uns zurückzugeben. Der Besteller haftet für jegliche dieser Bedingung widersprechenden Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.

§ 12 Datenschutz

(1) Soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig, verarbeiten und nutzen wir personenbezogene Daten zur Auftragsabwicklung, zur Pflege von Kundenbeziehungen und für Werbeansprachen. In diesem Zusammenhang übermitteln wir Ihre Daten, soweit dies notwendig ist, auch an Dritte, z.B. Auslieferer. Zum Zwecke der Bonitätsprüfung werden die hierfür erforderlichen Daten ggf. an einen Wirtschaftsinformationsdienst weitergeleitet.

§ 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Der zwischen uns und dem Kunden bestehende Kaufvertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender international privatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Anschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Unternehmern ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Stuttgart. Wir haben das Recht auch am für den Unternehmer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Kessler & Söhne Württ. Eisenwerk GmbH & Co. KG